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Einbürgerung nach 3 Jahren abgeschafft: Was 2026 wirklich gilt

Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde im Oktober 2025 abgeschafft. Hier steht, welche Regeln jetzt gelten und wer betroffen ist.


Wer ältere Ratgeber zur Einbürgerung gelesen hat, ist vielleicht auf das Versprechen gestoßen, schon nach drei Jahren Deutsche oder Deutscher werden zu können. Diesen Weg gibt es nicht mehr. Er wurde im Oktober 2025 abgeschafft. Jeder Text, der ihn noch als Möglichkeit darstellt, ist veraltet. Hier steht, was tatsächlich gilt.

Was sich geändert hat und wann

Im Juni 2024 senkte eine große Reform die allgemeine Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre und ermöglichte die doppelte Staatsbürgerschaft in deutlich mehr Fällen. Teil dieser Reform war auch eine beschleunigte Einbürgerung: Wer besondere Integrationsleistungen vorweisen konnte, etwa sehr gute Deutschkenntnisse und starkes berufliches oder ehrenamtliches Engagement, konnte schon nach drei Jahren einen Antrag stellen. Diese Möglichkeit wurde oft Turbo-Einbürgerung genannt.

Lange hatte sie keinen Bestand. Der Bundestag verabschiedete am 8. Oktober 2025 ein Gesetz, das diese Regelung wieder strich. Die Änderung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Die entsprechende Vorschrift im Staatsangehörigkeitsgesetz wurde aufgehoben. Eine Einbürgerung nach drei Jahren allein wegen besonderer Integration ist damit nicht mehr möglich.

Das Minimum sind jetzt fünf Jahre für alle

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt eine allgemeine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für alle regulären Antragstellerinnen und Antragsteller. Diese fünf Jahre sind eine feste Voraussetzung. Sie lassen sich nicht mehr durch Sprachkenntnisse, beruflichen Erfolg oder ehrenamtliche Arbeit verkürzen, so beeindruckend diese auch sein mögen.

Das betrifft auch Menschen, die noch während der Geltung der Turbo-Einbürgerung einen Antrag gestellt haben. Die Änderung gilt für Anträge, die noch in Bearbeitung waren. Ein früher Antrag sicherte die alte Regel also nicht für alle, die noch nicht eingebürgert waren.

Der eine Dreijahresweg, der bleibt

Es gibt weiterhin einen Weg, der nach drei Jahren zur Einbürgerung führen kann, doch er hat nichts mit der abgeschafften Turbo-Einbürgerung zu tun. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können nach drei Jahren Aufenthalt einen Antrag stellen, sofern die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Weg ist im Gesetz gesondert geregelt und wurde durch die Aufhebung im Oktober 2025 nicht berührt. Wenn heute irgendwo von einer Einbürgerung nach drei Jahren die Rede ist, ist fast immer dieser Eheweg gemeint.

Was aus der Reform von 2024 bleibt

Es lohnt sich, klar zu benennen, was sich nicht geändert hat. Die fünfjährige Regelaufenthaltsdauer, gesenkt von acht Jahren, gilt weiterhin. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist weiterhin in vielen Fällen erlaubt, sodass die bisherige Staatsangehörigkeit meist nicht aufgegeben werden muss. Diese beiden Teile der Reform von 2024 haben die Korrektur von 2025 überstanden. Gestrichen wurde nur die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren.

Was das für den Zeitplan bedeutet

Wer mit drei Jahren gerechnet hat, muss nun mit fünf planen. Die übrigen Voraussetzungen bleiben gleich: Deutsch auf B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Leistungen und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das ist nicht neu, aber die Frist beginnt jetzt bei einer Grundlage von fünf Jahren.

Der Einbürgerungstest selbst hat sich überhaupt nicht geändert. Es sind weiterhin 33 Fragen aus dem offiziellen Katalog, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Auf PassCitizen können Sie kostenlos üben, mit allen Fragen nach Themen sortiert und vollständigen Probeprüfungen im echten Format. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

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