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Demokratische Grundordnung › Staat
Was ist der Unterschied zwischen Bund und Ländern in Österreich?
- Die Länder sind dem Bund vollständig untergeordnet und haben keine eigenen Rechte
- Es gibt keinen Unterschied — beide haben dieselben Zuständigkeiten
- Der Bund ist für gesamtstaatliche Angelegenheiten zuständig, die Länder für Angelegenheiten in ihrem jeweiligen Gebiet
- Nur die Länder können Steuern erheben