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Demokratische Grundordnung › Grundrechte
Was bedeutet Diskriminierungsverbot in Österreich?
- Nur staatliche Stellen dürfen nicht diskriminieren
- Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung benachteiligt werden
- Das Verbot gilt nur im Bereich der Beschäftigung
- Diskriminierung ist nur bei Staatsangehörigen verboten