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Demokratische GrundordnungGrundrechte

Was bedeutet Diskriminierungsverbot in Österreich?

  1. Nur staatliche Stellen dürfen nicht diskriminieren
  2. Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung benachteiligt werden
  3. Das Verbot gilt nur im Bereich der Beschäftigung
  4. Diskriminierung ist nur bei Staatsangehörigen verboten

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